Sicherheitsbestimmungen
Bestimmungen und Sicherheit
Der Betrieb der Biokamine sowie die Zulassung (Sicherheit, öffentlich
Räume, u.s.w.) muss vom Betreiber sichergestellt werden. Wir empfehlen die
Vorabklärungen und Überprüfung der Feurstelle durch die Feuerpolizei oder
die Gebäudeversicherung.
Beachten Sie unbedingt die bei Feuer üblichen Sicherheitsmassnahmen:
- Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialen einhalten
- Bereitstellung von Feuerlöschgeräte für Notfälle (Löschdecke, geeigneter
Feuerlöscher)
- Korrektes Vorgehen gemäss Anleitung beim anzünden, löschen und Betrieb
- Lagerung der Brennflüssigkeit gemäss örtlichen Vorschriften
- Kein unbeaufsichtigter Betrieb
- Zustätzliche Vorsicht bei Kindern und Haustieren