Sicherheitsbestimmungen Bestimmungen und Sicherheit  Der Betrieb der Biokamine sowie die Zulassung (Sicherheit, öffentlich Räume, u.s.w.) muss vom Betreiber sichergestellt werden. Wir empfehlen die Vorabklärungen und Überprüfung der Feurstelle durch die Feuerpolizei oder die Gebäudeversicherung. Beachten Sie unbedingt die bei Feuer üblichen Sicherheitsmassnahmen: - Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialen einhalten  - Bereitstellung von Feuerlöschgeräte für Notfälle (Löschdecke, geeigneter    Feuerlöscher) - Korrektes Vorgehen gemäss Anleitung beim anzünden, löschen und Betrieb - Lagerung der Brennflüssigkeit gemäss örtlichen Vorschriften - Kein unbeaufsichtigter Betrieb - Zustätzliche Vorsicht bei Kindern und Haustieren
Biokamine.ch - Feuer ohne Rauch